AGB IMP
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Geräte werden nur an den Käufer übergeben, wenn der volle Kaufpreis in bar vorab, per Überweisung oder Scheck bezahlt wird. Die Kosten einer nochmaligen Anlieferung gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt).Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum auf den Käufer über.
Wird die Abnahme des Heizgerätes vom Käufer verweigert oder kommt dieser mit der Abnahme in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt – vorbehaltlich der Geltendmachung von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen – einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Verkaufspreises zu fordern.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 24 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen sind. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden infolge nicht fachgerechter Ausführung des Elektroanschlusses, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung/Selbstmontage, chemischer und sonstiger Einflüsse die dem Käufer zuzurechnen sind. Schadenersatzansprüche jeglicher Art einschließlich Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind.
Die Elektro- und Elektro-Flächenteilspeicherheizungen sind keine Nachtstrom-Speichergeräte. Für den Anschluss ist eine vorschriftsmäßige Steckdose im Raum erforderlich. Absicherung bis 2 kW, 10 Ampere, über 2 kW bis 3,4 kW ist eine Absicherung mit 16 Ampere erforderlich.
Die in Drucksachen, Prospekten u.s.w. beschriebenen Angaben und Abbildungen sind unverbindlich. Änderungen der Produkte sind zulässig, ohne dass eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über die Änderung besteht, es sei denn die Änderungen bewirken eine wesentliche optische Veränderung oder Qualitätsverschlechterung.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug oder wird uns eine Leistung unmöglich, so sind wir zum Schadenersatz nur verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Vom Kaufvertrag abweichende Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) § 26 setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Ihre Daten EDV-mäßig gespeichert werden.
Technische Änderungen behalten wir uns vor.
Energieberatung Berkenbrücker Steig 15, 13055 Berlin
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